Ausbildung der Ausbilder

Ausbildung der Ausbilder (Feuerwehr und THW)

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Durch die DGUV 214-059 ist neuerdings sichergestellt, daß auch Motorsägenausbilder der Feuerwehren über die notwendigen Fertigkeiten, das erforderliche Fachwissen und über ausreichende pädagogische Fähigkeiten zur Wissensvermittlung verfügen.

Die Ausbilder sind alle zwei Jahre für mindestens einen Tag fortzubilden.

Termine nach Vereinbarung.